Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwertern

 

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Geschichte:


Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwerter wurde als erstes an Oberstleutnant Adolf Galland am 21. Juni 1941 verliehen. Tags darauf erhielt es Oberstleutnant Werner Mölders.

 

Verleihungsbestimmung:

 

Richtlinien für die Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes (OKH/PA) vom 3. Juni 1941

I. Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes

Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes kann verliehen werden für besondere kampfentscheidende Tapferkeitstaten. Hierbei sind Voraussetzung:

Eigener, selbständiger Entschluß, hervorragende persönliche Tapferkeit und ausschlaggebende Erfolge für die Kampfführung im Großen gesehen.

Bei Soldaten vom Schützen bis zum Komp.- usw. Führer einschließlich sind der Dienstgrad und die Dienststellung des Betreffenden insoweit zu berücksichtigen, als auch Einzelleistungen von bedeutendem örtlichen Erfolg als Vorteil für das Ganze gewertet und für einen Vorschlag zum Ritterkreuz in Betracht gezogen werden können. Wenn das E.K. II oder I noch nicht verliehen ist oder für dieselbe Tat verliehen wurde, für die das Ritterkreuz vorgeschlagen wurde, ist besonders zu begründen, warum das Ritterkreuz darüber hinaus beantragt wird.

Außer dem Ritterkreuz kommen noch folgende weitere Auszeichnungen in besonderen Ausnahmefällen bei hervorragender persönlicher Tapferkeit in Frage (auch für bereits mit dem Ritterkreuz beliehene Soldaten, die sich erneut besonders auszeichnen):

Nennung im Heeresbericht,

besonderes Anerkennungsschreiben durch den Oberbefehlshaber des Heeres,

Vorschlag zur Besserung im Rangdienstalter bzw. Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad. Beförderung in erster Linie für Offiziere im Range eines Leutnants bis einschl. Hauptmanns, für Uffz. und Mannschaften bis zum höchsten Uffz.-Dienstgrad (Oberfeldw.), in Ausnahmefällen auch zum Leutnant.

II. Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes mit dem Eichenlaub 

Die Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes hat sich der Führer persönlich vorbehalten. Vorschläge zur Verleihung des Eichenlaubes sind daher nicht vorzulegen.

Führen im Verlaufe von Kampfhandlungen Einheiten, die durch Ritterkreuzträger geführt werden, entscheidende Handlungen durch, so sind diese besonderen Leistungen unter Angabe des Truppenteiles und des Ritterkreuzträgers auf dem Dienstwege mit Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten OKH/PA 1. Staffel unverzüglich (möglichst durch Fernschreiben oder Kurier) zur Vorlage an den Führer zu melden.

III. Ritterkreuzvorschläge für Soldaten, die bereits früher zum Ritterkreuz eingegeben, aber nicht beliehen wurden

Wird ein Soldat, der das Ritterkreuz nach Vorschlag durch die Truppe bisher nicht verliehen erhalten hat, auf Grund erneuter besonderer kampfentscheidender Tapferkeitstaten zum Ritterkreuz vorgeschlagen, so ist im Vorschlag die Tatsache der erstmaligen Vorlage mit Erwähnung der damaligen Tapferkeitstaten mitzumelden.

Sind diese Tatsachen der vorschlagenden Stelle nicht bekannt, wird OKH die bei PA befindlichen Vorgänge von sich aus für die Entscheidung zur Vorlage an den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht mitberücksichtigen.

IV. Einreichung der Verleihungsvorschläge

Die Vorschläge für die Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes sind über die zur Zeit der betr. Kampfhandlungen zuständigen und übergeordneten Dienststellen, die zum Vorschlage Stellung zu nehmen haben, OKH/PA 1. Staffel vorzulegen.

Die Begründung ist knapp, klar und sachlich zu halten. Soweit möglich, ist ein Gefechtsbericht mit erläuternder Skizze dem Vorschlag beizufügen.

In besonders gelagerten Fällen kann ein Vorschlag durch Fernschreiben OKH/PA 1.Staffel vorgelegt werden, nachdem die Zustimmung des übergeordneten A.O K und H.Gr.Kdo. herbeigeführt ist, z.B. wenn der Vorgeschlagene sich in Lebensgefahr befindet oder schwer verwundet ist oder wenn infolge zu großer räumlicher Entfernung die Vorlage der Vorschläge nicht gerechtfertigte Verzögerungen erleiden würde.

 

Als Anhalt zur Aufstellung eines Ritterkreuzvorschlages kann gelten:

Kurze Würdigung der bisherigen Verwendung und etwaiger besonderer Leistungen, kurze Schilderung des Auftrages mit genauer Angabe von Truppe, Ort und Zeit.

Schilderung der Durchführung, bei welcher der eigene selbständige Entschluss klar zum Ausdruck kommen muss. Als Ergebnis der Durchführung muß der ausschlaggebende Erfolg für die Kampfführung geschildert werden.

Für die Verleihung des Ritterkreuzes ist erste Voraussetzung hervorragende persönliche Tapferkeit des Vorgeschlagenen, nicht die tapfere Haltung der Truppe.

Vorschläge für hervorragende Verdienste in der Truppenführung sind nur für den verantwortlichen Truppenführer selbst vorzulegen. Sie kommen bei Führungsgehilfen nur dann in Frage, wenn der vorzuschlagende Offizier bei Abwesenheit des verantwortlichen Führers selbständig einen schlachtentscheidenden Entschluß gefaßt hat.

 

Die Vorschlagslisten sind in doppelter Ausfertigung genauestens auszufüllen und haben grundsätzlich zu enthalten

 

1. den Namen des Vorgeschlagenen,

2. seinen Vornamen (Rufnamen),

3. genauen Geburtsort und -tag,

4. Dienstgrad und Truppenteil zur Zeit der Tapferkeitstat,

5. kurze Begründung und Stellungnahme der Zwischenvorgesetzten.

 

Außer diesen grundsätzlichen Punkten sind folgende Angaben mitzumelden:

 

In welchem Dienstverhältnis der Vorgeschlagene steht (Truppen-Offz., E.-Offz.d.Res., d.Ldw.z.V., usw.),

bei aktiven Soldaten der Friedenstruppenteil des Vorgeschlagenen,

bei Soldaten d. B., z.V. usw. das zuständige W.Bez.Kdo.,

das Rangdienstalter,

wann und welche Auszeichnung dem Vorgeschlagenen im gegenwärtigen Kriege verliehen worden sind,

Privatanschrift des Vorgeschlagenen bzw. der nächsten Angehörigen (Ehefrau, Eltern oder Geschwister),

bei Uffz. und Mannschaften Lebenslauf (beifügen bzw. nachreichen).

  Dem Vorschlage sind - wenn vorhanden - 4 Lichtbilder des Vorgeschlagenen beizufügen. Stehen Lichtbilder des Vorgeschlagenen nicht zur Verfügung, so sind sie unverzüglich nach Bekanntgabe der erfolgten Verleihung des Ritterkreuzes OKH/PA 1. Staffel unmittelbar zu übersenden.

  In die Besitzurkunde zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes wird der Dienstgrad am Tage der Tat, für die die Auszeichnung erfolgt, eingetragen.

Stimmt dieser nicht mit dem Dienstgrad des zu Beleihenden bei Vorschlag zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes überein, so ist in Spalte "Dienstgrad" der Vorschlagsliste ein Vermerk einzusetzen: "Dienstgrad für die Urkunde".

Muster der Vorschlagliste siehe Anlage 5

V. Allgemeines

Für eine Liste aller Ritterkreuzträger, die für den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht bereitzuhalten ist, melden die Div., Gen.Kdo., AOK's (von AOK zusammengefasst) und H.Gr.Kdo. (unmittelbar) laufend alle Veränderungen der ihnen unterstellten Ritterkreuzträger unter Angabe der Dienststellung und des Truppenteiles an OKH/PA.

Für die Zeit zwischen Vorlage eines Vorschlages und dem Tage der Verleihung des Ritterkreuzes melden die vorschlagenden Dienststellen jede Veränderung des Vorgeschlagenen (Beförderung, Versetzung usw.) OKH/PA unmittelbar.

Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes sind nicht als "Ritter", sondern als "Inhaber" zu bezeichnen.

Nach Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes wird die Urkunde dem betreffenden Inhaber an die gemeldete Privatanschrift übersandt.

Die Urkunde hat die Größe 45 x 37 cm und ist für die Übersendung durch die Feldpost nicht geeignet.

Der Tod eines Ritterkreuzträgers ist OKH/PA unverzüglich durch Fernschreiben zu melden.

 

 

                                                                                    Oberkommando des Heeres, 3.6.1941 29 a - P 2 Gr. V/Va

Verleihungszahlen:

 

1941 5
1942 18
1943 19
1944 76
1945 41

 

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